Haus- und Eigentumswohnungsbesitzer sind heute nicht mehr verpflichtet, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Es kann allerdings sein, dass die Bank bei der Kreditvergabe eine solche Versicherung verlangt. Aber auch wenn keine Versicherungspflicht besteht, sollte es für jede Eigentümergemeinschaft selbstverständlich sein, die Hausverwaltung mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung zu beauftragen. Einzelne Wohnungen oder Gebäudeteile können nicht versichert werden, einzig die Hausratversicherung ist Sache jedes Wohnungseigentümers.
Versicherte Sache
Neben dem Gebäude an sich sind auch Ein- und Anbauten und Gegenstände in den Versicherungsschutz inbegriffen, wenn sie benötigt werden, um im Gebäude wohnen oder es instand halten zu können. Voraussetzung ist in jedem Fall eine feste Verbindung mit dem Gebäude. Während Möbel und Läufer nicht versichert sind, fallen Einbauschränke, fest verlegte Fußbodenbeläge und Tapeten sehr wohl unter den Schutz der Gebäudeversicherung. Eine Zentralheizungsanlage und die zugehörigen Brennstoffe sind ebenso wie Sanitäranlagen versichert. Ein Sonnenschirm ist nicht versichert, aber eine fest montierte Markise oder ein Vordach, genauso wie fest montierte Antennen. Und Nebengebäude und Garagen zählen ebenfalls zum Gebäude.
Versicherte Gefahren
Was muss oder darf passiert sein, damit die Gebäudeversicherung eintritt? Feuer, Wasser, Luft, eines dieser Elemente muss beteiligt sein.
Feuer: Wenn durch einen Brand, Blitzschlag, eine Explosion oder Implosion, oder durch den Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung oder durch den dabei entstandenen Rauch, Ruß und die Löscharbeiten Schäden entstanden sind, ist die Versicherung gefragt.
Wasser betrifft immer Leitungswasser, das seine üblichen Bahnen verlässt, also entweder aus einer Wasch- und Geschirrspülmaschine, durch einen Rohrbruch im Gebäude oder außerhalb oder in Folge von Frostschäden austritt. Leitungswasser kann auch überlaufen oder in gasförmiger Form austreten.
Die Luft kann in Form von Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel massive Schäden anrichten. Auch indirekte Sturmschäden durch Bäume, die auf das Gebäude stürzen oder Gegenstände, die vom Sturm ans Gebäude geweht werden, sind versichert. Gleiches gilt für Sturm-Folgeschäden, z.B. wenn Regenwasser durch ein vom Sturm abgedecktes Dach eindringt.
Entsteht ein Schaden durch Wasser in Form von Hochwasser oder extremen Regenfällen, tritt die Wohngebäudeversicherung nicht zwangsläufig ein. Auch andere mögliche Schadensursachen durch Naturkatastrophen wie Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüchen müssen individuell mit einer Versicherung vereinbart und bezahlt werden, sofern das Gebäude nicht in einer entsprechenden Gefahrenzone steht und dadurch unversicherbar ist.
Die Wohngebäudeversicherung tritt mit finanziellen Leistungen ein, wenn das Gebäude oder ein Bestandteil repariert oder wegen Zerstörung oder Diebstahl ersetzt werden muss. Auch Vermögensschäden nach einem Feuer werden ersetzt, wenn also beispielsweise eine Wohnung für maximal ein Jahr nicht vermietet oder genutzt werden kann.
Allerdings ist hier das Kleingedruckte im Vertrag ausschlaggebend, und das kann je nach Anbieter variieren. So sind die Aufräumungsmaßnahmen nach einem Schaden nicht immer komplett von der Versicherung gedeckt, während andere, eher unwichtige Ereignisse versichert wären.
Tritt der Schaden infolge einer vorsätzlichen Handlung oder grober Fahrlässigkeit ein, besteht kein Anspruch auf Zahlung der Versicherung. Was die Fahrlässigkeit angeht, könnte es jedoch in Zukunft Änderungen geben, die den Grad des Verschuldens berücksichtigen.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass das Gebäude im Falle eines Totalschadens vollständig ersetzt werden kann, dass also keine Unterversicherung vorliegt. Dieser Wert kann sich allerdings im Laufe der Zeit ändern, so wie sich die Baukosten ändern. Deshalb sollte die Versicherungssumme nach dem gleitenden Neuwert berechnet werden, bei dem die Versicherung immer wieder angepasst wird. Eine weitere Anpassung der Versicherungssumme ist natürlich erforderlich, wenn das Haus so umgebaut wird, dass sein Wert erheblich steigt.
Zur Berechnung der Versicherungssumme gibt es nun zwei unterschiedliche Verfahren:
Entweder wird zunächst ermittelt, wie teuer der Bau des Gebäudes im Jahr 1914 gewesen wäre. Dieser Wert, der unter Zuhilfenahme eines Wertermittlungsbogens berechnet werden kann, wird dann mit dem aktuellen Baukostenindex multipliziert und ergibt die Kosten, die zum aktuellen Zeitpunkt erforderlich wären, um das Gebäude wieder neu aufzubauen.
Oder die Versicherungssumme wird an Hand der Wohnfläche ermittelt. Darüber hinaus fließen die Bauweise und Ausstattung mit in die Berechnung ein.
Versicherungsprämie
Im einfachsten Fall wird die Versicherungssumme mit dem Prämienfaktor multipliziert, um die Versicherungsprämie zu ermitteln. Ihre Höhe wird aber auch von der Bauweise des Hauses und vom lokalen Risiko für Leitungswasserschäden (je nach Wasserhärte) und Sturmschäden (bisherige Häufigkeit von Stürmen) beeinflusst.
Die Versicherungsprämie kann gesenkt werden, wenn man sich für eine Selbstbeteiligung entschließt.
Auswahl der Versicherung
Bei der Auswahl der Versicherung ist genaues Vergleichen angesagt, da es feine Unterschiede bei den einzelnen Leistungen geben kann. Es lohnt sich, zu vergleichen, inwieweit die Kosten für folgende Leistungen übernommen werden:
- Aufräumarbeiten
- Abbrucharbeiten
- Entsorgung von Schadstoffen
- Beseitigung von Schäden durch Rauch und Ruß
- Unterbringung im Hotel
- Kosten für einen Sachverständigen
- bei grober Fahrlässigkeit
Weitere Leistungen, die aus dem Angebot einer Versicherung hervorgehen, können zusätzlich in den Vergleich aufgenommen werden.
Kommt es trotz sorgfältiger Auswahl der Versicherung einmal zu einem Streit, kann der Versicherungsombudsmann zu Rate gezogen werden.
5 Kommentare
axessio
Es wäre schön, wenn man in Win-Casa die Verträge besser verwalten könnte, z.B. Versicherungen, Wartungsverträge, Strom- und Gaslieferungen usw. mit Vertragspartner, Laufzeit, Kündigungsfristen, Nummern, Beträgen usw.
ferni
Gute Idee. Gerade das Dokumentenmanagement wird für die nächste Version weiter verbessert. Z.B. wichtige Dokumente automatisch scannen und dem Objekt zuordnen, so dass diese als PDF jederzeit per Mausklick auf dem Bildschirm zur Verfügung stehen. Ebenso ist das automatische Einscannen und Archivieren von Belegen als PDF beim Buchen vorgesehen.
Uwe Fernengel
Software24.com GmbH
Peter W. Schmitz
Ich freue mich zu hören, dass die nächste Version die elektronische Speicherung der Belege vorsieht. Wir arbeiten für auländische Investoren. In deren Ländern ist es gesetzlich Pflicht, dass Belege elektronisch vorhanden sind. Wir arbeiten derzeit mit einer Fremddatenbank, bei der die Belege an eine virtuelle Faxnummer (pro Objekt) gefaxt werden. Dies ist erheblich schneller, als die Belege zu scannen, da Scanner insgesamt etwas zu langsam sind.
Gerne können wir Sie unterstützen und unser System Ihnen vorstellen.
Peter W. Schmitz
Schmitz Real Estate GmbH, Alzenau
Konrad Fischer
Ein prima Artikel, der kurz und knapp in teils recht undurchsichtiges Versicherungsrecht einführt und Verbrauchern bei anstehenden Problemen Hilfestellung leisten kann.
Was ein weiteres schönes Thema wäre:
Wie sich insbesondere Brandversicherungen im Schadensfall spreizen, die vertraglich geschuldete Entschädigung auszuzahlen. Hier wird gemogelt, was nur möglich ist.
Suchen Sie mal eine Feuerversicherung, die nach dem Brand z.B. die nach der gesetzlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure anfallenden Honorare ungeschmälert übernimmt.
Ich habe noch keine gefunden.
Konrad Fischer
Dipl.-Ing. Architekt
http://www.konrad-fischer-info.de
Steffen
Habe selten erlebt, dass jemand den Begriff „Wert 1914“ so kurz und gut verständlich erläutern kann. Ich bin nicht unbedingt ein Laie auf dem Gebiet der Versicherungen. Dennoch tue ich mich schwer, jemandem den Begriff „Wert 1914“ verständlich zu erklären. Vielen Dank für den guten Beitrag!