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Photovoltaik-Anlagenpass

Mit dem Energiepass bei Verkauf und Vermietung von Wohnungen und Wohnhäusern wird es nun langsam ernst. Und von der Grundidee passt das ja auch ganz gut zu den steigenden Energiepreisen. Ein konsequenter Schritt zur Senkung der Energiekosten und Schonung der Umwelt ist der Einbau einer Photovoltaik-Anlage. Aber viele Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften sind unschlüssig, weil sie nicht sicher sind, ob das der richtige Weg ist und wie sie die Qualität der Angebote messen können.
Dieses Problem hat der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) erkannt und gegengesteuert. Im Frühjahr 2007 ist die Idee des Photovoltaik-Anlagenpasses entstanden. In einer Konzept-, Diskussions- und Verfeinerungsphase hat BSW-Solar seine Idee zusammen mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und dem TÜV Rheinland in die Tat umgesetzt. Die Installateure können ihren Kunden nun den Pass aushändigen und bescheinigen, dass die Anlage ordnungsgemäß installiert wurde und funktioniert. Der Pass soll nicht nur ein Dokument sein, sondern auch konstruktiv zur Qualitätssicherung beitragen und Fehler vermeiden helfen. Fehler können sowohl bei der Planung als auch bei der Installation auftreten. Und sie sind bei steigender Nachfrage nach PV-Anlagen immer wahrscheinlicher, da unerfahrene Anbieter in den Markt treten.
Der Kunde hat nun bereits während der Suche nach einem geeigneten Anbieter seiner PV-Anlage die Möglichkeit, über die Frage nach dem Anlagenpass die Spreu vom Weizen zu trennen.  Denn Installateure müssen sich beim Organisator PV-Anlagenpass registrieren lassen und neben einer Registrierungsgebühr eine mengenabhängige Gebühr zahlen. Sie werden dafür entsprechend betreut und dürfen natürlich mit dem Anlagenpass werben.
Nach der Installation enthält der Anlagenpass alle wichtigen Daten und Dokumente zur Anlage und die Prüfprotokolle. Damit hat der Kunde volle Transparenz über seine Anlage. Der Installateur muss also gut und sauber arbeiten, denn durch den Anlagenpass werden alle Arbeitsschritte sichtbar – und Pfusch an der PV-Anlage würde sich nicht verschleiern lassen.
Wer nun Lust auf Strom oder Wärme aus der Sonne bekommen hat, kann sich beim Bundesverband Solarwirtschaft weitere Informationen holen. Es wäre wünschenswert, wenn sich zunehmend auf Wohnungseigentümergemeinschaften für dieses Thema interessieren würden.

0 Kommentare

  1. pvbu

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte nur zu dem letzen Satz einen kurzen Kommentar abgeben:
    Zum Bau einer PV-Anlage aus den Rücklagen ist ein einstimmiger Beschluß lt. WEG § 22 Abs 1 erforderlich, weil alle Eigentümer durch Verwendung der gemeinsamen Rücklage betroffen sind.
    Dies ist bei größeren Eigentümergemeinschaften praktisch unmöglich.
    Sollte eine WEG existieren, die dieses Problem gelöst hat, wäre ich für Infos dankbar.
    mfG

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