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Buchen von uneinbringlichen Forderungen

Im folgenden Beitrag wird erläutert, wie Sie uneinbringliche Forderungen in Win-CASA buchen.
Erklärung:

Bei diesen Forderungen steht endgültig fest, dass keine Zahlung mehr zu erwarten ist. Das kann der Fall sein, wenn eine Zwangsvollstreckung fruchtlos verlaufen ist (Nachweis durch Vollstreckungstitel erforderlich), das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird, der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und wenn sich dessen Vermögenslage voraussichtlich auch in absehbarer Zeit nicht verbessern wird, Forderungen gerichtlich für unberechtigt erklärt werden oder die Forderung verjährt ist und aus diesem Grunde nicht beglichen wird. Diese Forderungen müssen in voller Höhe abgeschrieben werden und führen zu einem Forderungsverlust.
Welche Möglichkeiten es gibt, uneinbringliche Forderungen in Win-CASA zu buchen, wird im Nachfolgenden genauer erläutert.
Damit der offene Posten nicht weiterhin erscheint, muss dieser entweder gelöscht oder verbucht werden.
Möglichkeit 1:
Bei einer Buchung ist ein Gegenkonto erforderlich. Damit Sie Ihren Banksaldo nicht verändern, gibt es die Möglichkeit, den offenen Posten gegen ein „Sonstiges Bestandskonto“ zu verbuchen. Dieses Bestandskonto wird im Kontenrahmen im Bereich „Rücklagen (P) / Sonstige“ Aktives Bestandskonto angelegt und kann entsprechend bezeichnet werden, z.B. als „uneinbringliche Forderungen“.
Diese Buchung muss über die Einstellung „Doppelte Buchführung“ gemacht werden (F6). Dabei ist das aktive Bestandskonto im Soll und der Bewohner/Eigentümer ins Haben zu setzten. Außerdem sollte in ein bereits abgerechnetes Jahr gebucht werden, da sich sonst die Vorauszahlung erhöhen würde. Ändern Sie also hierzu Buchungs – und Wertstellungsdatum, so dass dieses jeweils in einem bereits abgerechneten Jahr liegt.
Im Kontoauszug des Bewohners würde bei dieser Buchung als Gegenkonto dann das Sonstige Bestandskonto erscheinen, woran die Uneinbringliche Forderung erkennbar wird.
Möglichkeit 2:
Um die angesprochenen Forderungen auszubuchen, müssen Sie über den Menüpunkt „Buchhaltung“, Schalter „Manuell oder G/N“ jeweils pro OP ein Guthaben erstellen (bitte den Betrag mit Minus eingeben). Wichtig ist auch, auf „Manuelle Sollstellung für reguläre Zahlung“ zu klicken. Als Text für diese manuelle Sollstellung könnte z.B. „Ausgleich Uneinbringliche Forderung“ verwendet werden. Dieses Guthaben kann dann mit den offenen Forderungen verrechnet werden (bitte nutzen Sie hierfür die Maske „Sollstellungen buchen“, Schalter „Verrechnen“). Wichtig: Auch hier ist es wichtig, dass Buchungs – und Wertstellungsdatum, jeweils in einem bereits abgerechneten Jahr liegen. Bitte markieren Sie in „Sollstellungen buchen“  zuerst das Guthaben, das in Rot  angezeigt wird und klicken dann erst auf den Schalter Verrechnen.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen, in der Maske „Sollstellungen buchen“ oben rechts die Option „Anzeige für Objekt“ einzustellen, dadurch werden automatisch sämtliche Sollstellungen für das betreffende Haus angezeigt.

0 Kommentare

  1. Nakoinz

    Warum wird nicht das angegebene Buchungsdatum 25.06.2018, sondern der 25.06.1918 automatisch als Buchungsdatum übernommen? Das wird zu Problemen bei den Abstimmungen mit den Steuerbüro im Export der Daten für Datev vermutlich problematisch, da diese Ausbuchungen in der Vergangenheit liegen..?

    • Markus Bauer

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      die uneinbringliche Forderung wird in das Jahr 1918 gebucht, da diese ansonsten als Bezahlte Position im aktuellen Jahr erscheinen würde. Bei einer uneinbringlichen Forderung, wäre dies aber nicht korrekt, daher wird der Betrag in dieses frühe Jahr gebucht um zu verhindern das der Betrag nicht in aktuellen Abrechnungsperioden als bezahlt gilt.
      In Bezug auf Datev haben Sie Recht: Der Export ist insofern Problematisch, da Datev die Buchung nicht „sieht“ und somit nicht exportieren kann.
      Ich gebe diesen Hinweis an die Programmierabteilung zur Prüfung weiter.
      Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!

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