In folgendem Beitrag wird erläutert was zu tun ist, wenn Sie in der Rücklagen-Abrechnung (Register „Abrechnungen – „2. Rücklagen-Abrechnung) nach dem Klick auf „Drucken“ oder auch direkt in der WEG-Abrechnung nachfolgendes Fenster erhalten.
Sollte dieses Fenster erscheinen, müssen Sie Ihre Rücklagen (wie weiter unten beschrieben) berichtigen. Zusätzlich können, bis zu einer Korrektur über diesen Umbuchungsassistenten, andere Auswertungen wie z.B. die „Abstimmung der Rücklagen/Vermögen“ fehlerhaft sein.
Erklärung zum Umbuchungsassistenten „Überprüfung der Instandhaltungsrücklage“ (siehe 1. Bild)
Im oberen Teil des Fensters können Sie sehen wie viel den Eigentümern ins Soll gestellt wurde (Soll-Werte) und wie viel auch wirklich eingezahlt wurde (IST-Werte).
Die Werte sind mit der Saldenliste zu vergleichen, wozu Sie hier direkt den Schalter „Saldenliste“ anwählen können. Die Liste wird automatisch nach Abrechnungszeitraum und Wertstellungsdatum ausgewertet.
Die sollgestellten Rücklagen und die bezahlten Rücklagen sollten im Idealfall übereinstimmen. Es kann allerdings zu Differenzen kommen, wenn noch offene Posten auf die Rücklage vorhanden sind. Z.B. wenn ein Eigentümer eine Rücklage nicht bezahlt hat.
Im mittleren Teil des Fensters ist die bisher gebuchte Zuführung zu sehen. Über den Schalter „Kontoauszug“ werden die Buchungen auf dem Ausgabekonto „Zuführung Rücklagen“ angezeigt und können gegebenenfalls abgeändert werden.
Im unteren Teil des Fensters ist es möglich, die Werte „Bezahlte Rücklagen“ und „Bisher gebuchte Zuführung“ auf den gleichen Stand zu bringen indem Sie „Differenzbetrag dem Konto 30000 entnehmen/zuführen“ oder „Differenz der Vorauszahlung pro Eigentümer umbuchen“ anklicken.
Bei „Differenzbetrag dem Konto 30000 entnehmen/zuführen“ wird die bereits gebuchte Zuführung auf dem Ausgabekonto „Zuführung Rücklagen“ um die aufgeführte Differenz verringert bzw. erhöht. Hierbei wird keine Bankbewegung erzeugt.
Bei „Differenz der Vorauszahlung pro Eigentümer umbuchen“ bleibt die gebuchte Zuführung unverändert. Das kann notwendig sein, wenn z.B. ein Eigentümer ein Hausgeld nicht vollständig bezahlt hat, die Rücklagen aber trotzdem vollständig zugeführt werden sollen. Des Weiteren kann durch den Wirtschaftsplan eine Cent-Differenz entstehen, welche hier ausgeglichen werden kann. Wenn Sie auf „Weiter“ klicken kommt ein neues Fenster wo eine interne Umbuchung von Hausgeld auf Rücklagen vorgenommen werden kann. Hierbei werden keine neuen offenen Posten erzeugt oder ausgeglichen. Die Differenz zwischen den Ist-Zahlen (bezahlten Rücklagen) und den Soll-Zahlen (Sollgestellte Rücklagen) bleibt aber weiterhin bestehen und muss gegebenenfalls nach Verwendung dieses Umbuchungsassistenten manuell aus dem Eigentümer-Konto entfernt werden.
Beispiel:
Es wurden 5.000,00 € der Rücklagen zugeführt. Bisher ist noch keine Aufteilung zwischen Hausgeld und Rücklagen erfolgt. Diese Aufteilung kann über den Punkt „Differenz der Vorauszahlung pro Eigentümer umbuchen“ und den Klick auf „Weiter“ erfolgen.
Dazu erhalten Sie anschließend folgendes Fenster.
Bei „geplante Rücklage“ ist die Summe der Rücklage (in diesem Beispiel 5.000,00 €) einzutragen. Über „Berechnen“ wird für jeden Eigentümer sein Anteil errechnet und kann über „Umbuchen“ direkt umgebucht werden. Die Verteilung dieser Kosten wird anteilig nach dem Umlageschlüssel verteilt, welcher dem Konto „Zuführung Rücklagen“ im Kontenrahmen zugeordnet wurde.
In der letzten Spalte „Differenz“ wird der Anteil angezeigt, welcher nun umgebucht wird. Diese Spalte ist auch änderbar, falls Cent-Rundungsdifferenzen ausgebucht werden müssen.
Eine Antwort hinterlassen