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Der Energieausweis – relevant für Hausverwaltungen und Einzelpersonen

Planen Sie demnächst eine Immobilie zu mieten oder sogar zu kaufen? Dann dürfte Sie dieser Artikel interessieren! Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, wenn es um die Beurteilung einer Immobilie geht. Das gilt sowohl für Ihr Eigenheim als auch für eine zur Vermietung geplante Wohnung. Warum dies so ist, wird in folgendem Artikel klar.

Was ist ein Energieausweis?

Kommen wir zunächst zu den Grundlagen. Ein Energieausweis zeigt die Energieeffizienz einer Immobilie auf. Das bedeutet, er ordnet die Immobilien in eine Energieffizienzklasse ein. Hierbei wird der Energieverbrauch des gesamten Gebäudes betrachtet.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweise. Hierbei liegt der Unterschied in der Art der Berechnung der Daten, aber auch in der Datengewinnung und der Kosten des Auftrags. Der Bedarfsausweis orientiert sich am theoretischen Bedarf der Immobilie, während sich der Verbrauchsausweis am tatsächlichen Verbrauch orientiert.

Der Energieausweis kann nur für ein ganzes Gebäude erstellt werden. Braucht also ein Eigentümer einen Energieausweis, muss dieser für die gesamte Immobilie erstellt werden (sofern es mehr als einen Eigentümer gibt). Existiert für die Immobilie eine Hausverwaltung, bedeutet dies normalerweise, dass alle Eigentümer für den Energieausweis aufkommen müssen.
Dies löst häufig Konflikte und Unmut aus, vor allem bei Eigentümern, die in ihrer selbst gekauften Immobilie leben.

Es ist jedoch möglich, dass die Hausverwaltung bereits aus anderen Gründen einen Energieausweis in Auftrag gegeben hat oder dieser bereits vorliegt. Dies ist in Eigentümerschaften sogar recht häufig der Fall, wobei im Bedarfsfall jedem Eigentümer ein Energieausweis ausgestellt wird.

Wo erhalte ich einen Energieausweis?

Zur Erstellung eines Energieausweises sind nur ausgebildete Personen berechtigt. Sie müssen eine spezielle Aus- oder Weiterbildung absolviert haben und Praxiserfahrung gesammelt haben.
Meist finden sich diese Aussteller:innen in den Bereichen Architektur, Physik, Handwerk und Ingenieurswesen.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Für jeden, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, ist die Erstellung eines Energieausweises Pflicht. Jemand, der allerdings in der eigenen, bereits vollständig erbauten, Immobilie wohnt, benötigt keinen Energieausweis. Dies wird jedoch fälschlicherweise häufig von Dienstleistern, welche Energieausweise erstellen, behauptet.

Zudem ist nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein Energieausweis Teil der energetischen Gesamtbilanzierung, welche durchgeführt wird, wenn Sie ihr Gebäude umfassend sanieren lassen. Dies gilt dann allerdings auch für Eigentümer, die im eigenen Heim wohnen.

Es existieren jedoch keine Gesetze, die Denkmäler und Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 m² zur Erstellung eines Energieausweises verpflichten.

Liegt ein Energieausweis in den oben geschilderten Fällen nicht oder nicht in der richtigen Version vor, drohen den Verantwortlichen Bußgelder, welche bis zu 10.000 – 15.000 betragen können.

Nach seiner Erstellung ist der Energieausweis meist 10 Jahre gültig.

Wie schon erwähnt, gibt es zwei Arten von Energieausweisen. Nun stellt sich die Frage, welcher für welche Immobilie geeignet ist.

  • Für eine Immobilie, die vor 1977 erbaut wurde und die Wärmeschutzverordnung nicht erfüllt ist, ein Bedarfsausweis nötig.
  • Jegliche andere Immobilie, die nicht in diese Kategorie fällt, muss nur durch einen Verbrauchsausweis bewertet werden.

Nachhaltigkeit

Glühbirnen wachsen aus dem Boden
Nachhaltigkeit wird immer wichtiger; auch der Energieausweis kann einen kleinen Teil zu einer nachhaltigeren Immobilienwirtschaft beitragen.

Der Energieausweis trägt durch seine bloße Existenz selbstverständlich nicht zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Er kann jedoch durchaus dabei helfen, entscheidende Beiträge bezüglich der Nachhaltigkeit von Immobilien zu schaffen. So können nicht energieeffiziente Gebäude gezielt saniert werden. Auch kann der Anteil an genutzten erneuerbaren Energien bei Konsens erhöht werden.

Wie zuvor schon erwähnt, befinden sich im Energieausweis auch konkrete Vorschläge für eine Verbesserung der Energieeffizienz. Wurde der Ausweis von einem:r kompetenten Aussteller:in erstellt, ist die Planungsarbeit für ein nachhaltigeres Gebäude schon begonnen.

Für die Zukunft ist außerdem ein Energieausweis namens „Nachhaltige Gebäude“ geplant, um den jetzigen Ausweis zu ersetzen. Er soll neben der Energieeffizienz und dem Treibhausgasausstoß auch angeben, wie viel Treibhausgase pro Quadratmeter eingespart wurden. Mit diesem neuen Energieausweis geht einher, dass nachhaltiges Bauen (=ressourcenschonendes Bauen) zunehmend an Bedeutung gewinnt.

  • wenn möglich: renovieren anstatt neu zu bauen
  • mögliche ökologische Kreislaufwirtschaft (Recycling, keine Verschwendung/ Nichtnutzung von Ressourcen)
  • Bauverfahren + Baumaterialien und deren Nachhaltigkeit berücksichtigen

Was genau steht denn nun in einem Energieausweis und wie sind die Inhalte zu deuten?

Ein Energieausweis besteht aus 5 Seiten.

Seite 1

  • allgemeine Informationen zur Immobilie
  • Anteil an verwendeten nachhaltigen Energien
  • Berechnungsverfahren (bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert)

Seite 2

  • leer im Verbrauchsausweis
  • berechnet ausgehend vom theoretischen Energiebedarf des Gebäudes
  • errechnete Kennwerte
  • Am Farbband zu erkennen: Treibhausgasemissionen (ehem. COEmissionen)
  • Werden Gesetze zur Nutzung von erneuerbaren Energien eingehalten?

Seite 3

  • leer im Bedarfsausweis
  • > errechnet über den tatsächlichen Verbrauch der Immobilie
  • Verbrauch angegeben in Kwh pro m2 (Kwh/m2) > je höher desto schlechter
  • Eingeordnet in Energieeffizienzklassen A+ bis H (je weiter hinten im Alphabet die Wohnung angeordnet ist, desto schlechter ist die Energieeffizienz)

    Tabelle zeigt Energieeffizienzklassen
    Durch die Abstufung in verschiedene Energieeffizienzklassen lassen sich Immobilien sehr schnell und einfach mit einander vergleichen

Seite 4

  • Vorschläge, wie Hausverwaltung/ Eigentümer die Energieeffizienz verbessern könnten
  • ODER Anmerkung ob keine Verbesserung nötig ist

Seite 5

  • Erklärungen zu Berechnungen und Begriffen

Wie handelt eine Hausverwaltung, wenn ein Energieausweis fällig ist?

Zunächst muss ein Bedarf vorhanden sein. Dies könnte der Verfall des letzten Energieausweises (nach 10 Jahren), eine Neuvermietung, oder ein Kauf bzw. Verkauf sein.
Nun wird die Erstellung eines Energieausweises in Auftrag gegeben, sofern niemand in der Hausverwaltung dazu befähigt ist. Schließlich wird der fertige Ausweis allen Eigentümern ausgehändigt.

Die Kontaktaufnahme zu den Eigentümern könnte durch eine Hausverwaltungssoftware vereinfacht werden, da einige über eine Funktion verfügen, welche automatisch von der Hausverwaltung verfasste Nachrichten an alle Eigentümer weiterleitet.

Wie handelt eine Einzelperson, wenn ein Energieausweis fällig wird?

Verkäufer/Vermieter:

  • Kontakt zu Miteigentümern oder Hausverwaltung aufnehmen (Mehrfamilienhaus)
  • Kontakt zu ausstellender Person aufnehmen (Einzelhaus oder Mehrfamilienhaus ohne Hausverwaltung)
  • Hausverwaltung kümmert sich um alles weitere (Mehrfamilienhaus)

Käufer/Vermieter

  • idealerweise kurzes Informieren über Inhalte und Feststellung eigener Ansprüche
  • Anforderung des Energieausweises bei möglichem Verkäufer/Vermieter > Überprüfung auf eigene Ansprüche

 

 

8 Kommentare

  1. Doris

    Toller Beitrag. Hat mir sehr geholfen. Vielen, vielen Dank!
    Doris

  2. Marie Busch

    Ich wusste gar nicht, dass der Energieausweis auch für Einzelpersonen relevant ist. Mein Chef möchte sich demnächst aber gerne einmal zu einem Gebäudeenergieausweis beraten lassen. Ich bin gespannt, was dabei heraus kommen wird.

  3. Bernhardt Braun

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Hausverwaltung. Ich suche schon länger eine geeignete Hausverwaltung. Interessant, dass ein Energieausweis die Energieeffizienz einer Immobilie aufzeigt.

  4. Laura Krone

    Wir brauchen eine neue Hausverwaltung. Interessant, dass diese auch sich um den Energieausweis kümmern muss. Somit haben wir das Problem auch geklärt.

  5. Maria Mettermann

    Danke für den Beitrag. Ich werde wohl mein Haus sanieren lassen müssen. Das überlasse ich aber dann einem Unternehmen, die sich um die Sanierung von Häusern kümmern. Ich möchte, dass das Haus am Ende am effizientesten zu beheizen ist.

  6. Nils E.

    Vielen Dank für diesen Artikel zum Energieausweis. Gut zu wissen, dass man dieses von autorisierten Personen ausstellen lassen kann. Ich werde mal bei einem Hausmeisterservice anfragen, ob das zu deren Leistungen gehört.

  7. Annika Schmidt

    Ich wusste nicht, dass der Energieausweis nach 10 Jahren abläuft und ein neuer erstellt werden muss. Ich werde meine Hausverwaltung fragen, wie alt mein Ausweis ist. Es ist ja auch interessant, dass alle Eigentümer den Energieausweis erhalten.

  8. Paul Trabb

    Ich hatte vor, letztes Jahr mein Haus zu verkaufen. Allerdings hatte ich noch keinen Energieausweis, sodass ich das aufschieben musste. Ich wusste gar nicht, dass der mittlerweile Pflicht geworden ist.

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