Die Nachfrage nach Lademöglichkeiten für Elektroautos bzw. E-Mobilität steigt – auch in Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften. Für Hausverwaltungen bedeutet das: rechtliche Vorgaben kennen, technische Lösungen prüfen und die Interessen aller Eigentümer ausbalancieren.
In diesem Beitrag zeigen wir, worauf es bei der Planung von Ladestationen in WEGs ankommt, welche Rechte die Eigentümer haben und wie Verwalter das Thema effizient steuern können.
Recht auf Wallbox: Das sagt das WEG-Recht
Seit der WEG-Reform 2020 haben Eigentümer grundsätzlich einen Anspruch darauf, eine Lademöglichkeit für ihr E-Auto installieren zu dürfen (§ 20 WEG). Die wichtigsten Punkte:
- Ein einzelner Eigentümer darf den Einbau auf eigene Kosten verlangen.
- Die Eigentümerversammlung muss zwar zustimmen, kann das Vorhaben aber grundsätzlich nicht verhindern.
- Die Kosten für den Einbau trägt der Antragsteller – es sei denn, die Gemeinschaft entscheidet sich für eine gemeinschaftliche Lösung.
Für Hausverwaltungen heißt das: Sie müssen Anträge professionell bearbeiten, Eigentümerversammlungen vorbereiten und rechtssichere Beschlüsse formulieren.
Individuelle Wallbox oder gemeinschaftliches Ladesystem?
Gerade in großen WEGs lohnt sich oft die Planung einer zentralen Ladeinfrastruktur. Hierbei gibt es zwei Modelle:
- Einzellösung: Jeder Eigentümer installiert seine eigene Wallbox – mit separatem Stromanschluss.
- Gemeinschaftsanlage: Die WEG plant ein umfassendes System mit mehreren Ladepunkten, das perspektivisch erweitert werden kann.
Vorteile einer Gemeinschaftslösung:
- Einheitliche Technik und Optik
- Bessere Steuerung der Stromlast
- Fördermöglichkeiten für die WEG
Hier kommen Hausverwaltungen als Koordinatoren ins Spiel: von der Angebotseinholung über die Beratung bis zur Beschlussfassung.
Technische Voraussetzungen für E-Mobilität prüfen
Vor der Umsetzung sollten Verwalter klären:
- Ist genügend Stromkapazität vorhanden?
- Sind bauliche Anpassungen nötig (z. B. Kabeltrassen)?
- Welche Förderprogramme können genutzt werden?
Eine enge Zusammenarbeit mit Fachplanern und Elektrikern ist hier unerlässlich.
Tipps für Hausverwaltungen: So gelingt die Umsetzung
Frühzeitig informieren: Eigentümer aktiv über Rechte, Pflichten und Optionen rund ums Laden von E-Autos aufklären.
Technische Gutachten einholen: Klärt die Machbarkeit und schützt vor bösen Überraschungen.
Musterbeschlüsse vorbereiten: Rechtssichere Formulierungen für die Eigentümerversammlung erleichtern die Abstimmung.
Fördermittel prüfen: Für gemeinschaftliche Anlagen gibt es attraktive Zuschüsse.
Fazit: E-Mobilität ist in der WEG angekommen
Immer mehr Bewohner setzen auf E-Mobilität. Hausverwaltungen sollten vorbereitet sein und Eigentümer kompetent durch den Prozess begleiten – von der ersten Anfrage bis zur Inbetriebnahme der Ladestation.
So wird aus einer Herausforderung eine Chance für eine zukunftsfähige und nachhaltige Immobilie.
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