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Grundbuchauszug beantragen – Immobilien „ausweisen“

Das Grundbuch ist essentiell um Ihre Immobilie „auszuweisen“. Dies ist in den verschiedensten Situationen von Nöten.

Doch wie genau beantragt man einen Auszug des Grundbuches? Und wer ist überhaupt dazu berechtigt? Erfahren Sie dies und mehr im folgenden Artikel.

Grundbuch – Definition, Aufbau und Inhalt

Das Grundbuch enthält alle wichtigen Informationen über eine Immobilie beziehungsweise alle Immobilien in seinem „Zustandsbereich“. Das Grundbuch wird von Grundbuchämtern des jeweiligen Standesamtes geführt. Im Grundbuch werden in drei Abteilen:

Desktop, Dokument, gelbes Buch
Heutzutage wird das Grundbuch digital geführt. Auch alle alten Eintrage sind mittlerweile zu 100% digitalisiert.
  1. Die Eigentumsverhältnisse innerhalb der Immobilie
  2. Die Lasten, Beschränkungen und Rechte der Immobilie
  3. Hypotheken und Grundschulden des Eigentümers

aufgeführt.

Nun aber zum eigentlichen Thema dieses Beitrages. Den Antrag eines Grundbuchauszugs.

Grundbuchauszug – Was ist das? Was steht drin?

Ein Grundbuchauszug ist in diesem Fall ein Teil des Grundbuchs welcher eine bestimmte Immobilie betrifft. In ihm steht genau der eben beschriebene Inhalt des Grundbuches nur eben für eine spezifische Immobilie.

 

Warum werden Grundbuchauszüge beantragt?

Erbe

Sollten sie geerbt haben ist es natürlich wichtig alle Informationen über Ihr neues Grundstück einzuholen. Durch einen Grundbuchauszug können Sie mögliche Grundschulden in Erfahrung bringen. Außerdem könnten sie Rechte und Beschränkungen des Grundstücks interessieren.

Verkauf der Immobilie

Falls Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten ist es natürlich besonders wichtig, dass sie einwandfrei beweisen können, dass Sie die Immobilie auch wirklich besitzen. Dies kann nur das Grundbuch! Außerdem gibt der die im Grundbuchauszug enthaltene Teilungserklärung Auskunft über Eigentumsverhältnisse innerhalb der Immobilie, welche den Käufer interessieren könnten.

Rechtsstreitigkeiten

Involviert eine Rechtsstreitigkeit die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie (familiär, geschäftlich, ehelich,…) klärt  ein Grundbuchauszug ohne Zweifel die Besitzanteile der Einzelnen. Somit können Streitigkeiten beigelegt werden.

Kredit für den Immobilienkauf

Falls Sie einen Teil Ihrer Wunsch-Immobilie über eine Bank finanzieren möchten, möchte diese natürlich alles daran auf Herz und Nieren Prüfen. Ein Teil davon ist eine Beleihsprüfung, hier verlangt Ihre Bank einen beglaubigten Grundbuchauszug der in Frage stehenden Immobilie. Außerdem sichert sich die Bank durch den zukünftig ergänzten Grundbuchauszug ab, da der Kredit als Grundschuld verzeichnet wird. Im Falle des nicht Begleichen des Kredites hat die Bank also auf dem Papier eindeutig recht.

Wer ist berechtigt einen Grundbuchauszug zu beantragen?

Richterhammer
Ohne ein berechtigtes Interesse darf niemand den zugehörigen Eintrag einer Immobilie im Grundbuch einsehen.

Im Gegensatz zum Handelsregister oder Vereinsregister besteht kein Zugang für die Einsichtnahme. Eine Einsichtnahme in das Grundbuch ist nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse möglich. Eine eventuelle Kaufabsicht ist nicht ausreichend. Ohne ein berechtigtes Interesse dürfen nur folgende Personen Einsicht nehmen:

  • Behörden und Notare
  • öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
  • Sie Eigentümer bzw. Teileigentümer des Grundstücks/ der Immobilie sind,Sie Bevollmächtigter sind,
  • Sie Erbbauberechtigter sind,
  • Sie Erbe einer Immobilie sind und weitere Rahmendaten für die Entscheidung zum Antritt des Erbes treffen müssen,
  • Sie ein Recht in Abteilung II oder III des jeweiligen Grundbuchblatts eingetragen haben,
  • Sie Eigentümer eines Grundstückes sind, welches an das Grundstück grenzt, in dessen Grundbuch Sie Einsicht haben möchten,
  • sich die Bank im Rahmen der Finanzierungsprüfung über das Grundstück/die Immobilie informieren möchte,
  • Sie Mieter des jeweiligen Grundstücks sind und sich vergewissern möchten, ob der ausgegebene Eigentümer auch tatsächlich dieser ist.
  • Banken bzw. Darlehensgeber des Grundstückseigentümers, die ein Immobiliendarlehen grundbuchlich absichern müssen
  • Gläubiger, die einen Vollstreckungstitel gegen den Eigentümer haben, welcher eine Zwangsversteigerungmöglich macht
  • Mieter, die wissen wollen, ob der Vermieter auch eingetragener Eigentümer der Immobilie ist
  • Erben, die sich über eine geerbte Immobilie informieren möchten, z.B. um ggf. das Erbe auszuschlagen
  • Personen, die vom Eigentümer bevollmächtigt sind
  • Kaufinteressenten einer Immobilie (ggf. mit Kaufvertragsentwurf)
  • Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Es gibt drei Wege wie sich ein Grundbuchauszug anfordern lässt. Er kann entweder beim Grundbuchamt (Amtsgericht) beantragt werden, über einen Notar oder mittlerweile auch online bestellt werden.

Beantragung beim Amtsgericht

Hierfür ermitteln Sie das zugehörige Amtsgericht für Ihre Immobilie und reichen entweder ein Schreiben ein oder erscheinen persönlich vor Ort um den Auszug zu beantragen.

Auf Seiten wie … lässt sich das zugehörige Amtsgericht bzw. Grundbuchamt schnell und einfach ermitteln. Außerdem finden Sie hier ein vorgefertigtes Schreiben an Ihr Grundbuchamt.

Ausnahme: Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg ist die Führung des Grundbuches Gemeindesache. Somit ist auch das Aushändigen von Grundbuchauszügen auf der Gemeinde zu beantragen.

Online Bestellung

Wie so oft in unserem modernen Zeitalter ist auch eine Beantragung des Grundbuchauszuges online möglich.

Beantragung über einen Notar

Hier beauftragen Sie einen Notar mit der Beantragung eines Grundbuchauszuges. Ein Notar ist in der Lage diesen fast sofort über einen Onlinezugang einzusehen. Dies macht allerdings wenig Sinn wenn Sie nicht sowieso in Kontakt mit einem Notar stehen.

 

Wie viel kostet ein Grundbuchszug?

Je nach Art der Beantragung und Art des Beantragten Grundbuchauszuges (einfach; beglaubigt) und variieren die Kosten eines Grundbuchauszuges. So kostet ein:

einfacher Grundbuchauszug über das Amtsgericht: 10 €

beglaubigter Grundbuchauszug über das Amtsgericht: 20€

einfacher Grundbuchauszug über einen Notar:10€

beglaubigter Auszug über einen Notar: 15€

einfacher Grundbuchauszug über einen Online-Service: ca. 35€

beglaubigter Grundbuchauszug über einen Online-Service: ca. 50€

Wie lange benötigt ein Grundbuchauszug?

Beantragung über das Amtsgericht

Der Grundbuchauszug wird postalisch und meist binnen 14 Tagen per Post zugestellt, die Zustellung kann aber auch durchaus bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Hinzu kommen natürlich noch die Zeit, welche Sie im Amtsgericht verbringen, diese dürfte aber kaum ins Gewicht fallen.

Beantragung über einen Notar

Fordert der Notar ihn über seinen elektronischen Zugang ab, ist er innerhalb weniger Minuten da. Dies kann unter den richtigen Umständen einen enormen Vorteil darstellen.

Online Portale

Hierzu gibt es kaum verlässliche und genaue Informationen. Da allerdings eine Bearbeitungszeit des Dienstleisters zu der Bearbeitungszeit der Behörde hinzukommt dürften Sie hier die Zeit für eine „gewöhnliche“ Beantragung über das Amt zur Bearbeitungszeit des Dienstleisters von bis zu einer Woche addieren.

 

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