Inhalt
- Definition – Was umfasst der Begriff „Haushaltsnahe Dienstleistungen“
- Abgrenzung Haushaltsnahe und Handwerkliche Dienstleistungen
- Die steuerliche Perspektive
- Vermieter- und Verwalterperspektive
Definition – Was umfasst der Begriff „Haushaltsnahe Dienstleistungen“
Der Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen ist nahezu selbsterklärend. Er umfasst alle haushaltsnahen Dienstleistungen, d.h. Dienstleistungen, die normalerweise von einer zum Haushalt gehörenden Person erbracht werden.
Bei ausreichenden finanziellen Mitteln und Zeitmangel ist es in einigen Haushalten üblich, diese Aufgabe als Dienstleistung an eine externe Person zu vergeben. Unter anderem um die Schwarzarbeitsquote zu senken, sind diese nach § 35a EStG steuerlich absetzbar. Damit kann sich der Auftraggeber einen Steuervorteil sichern, auf die steuerliche Perspektive wird später in diesem Artikel noch eingegangen.
Ausgenommen von den haushaltsnahen Leistungen sind handwerkliche und personenbezogene Dienstleistungen. Unter personenbezogene Dienste fallen z.B. Kosmetikbehandlungen, Friseurleistungen oder auch Pflegeleistungen.
Nachfolgend einige Beispiele für haushaltsnahe Leistungen.
- Reinigung des Haushalts oder Teilen davon
- Kinderbetreuung
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Gartenpflege
- Winterdienst
- Laubblasen
- Tierpflege
Good to know
Explizit nicht zu den personennahen Dienstleistungen zählen Leistungen wie Kinderbetreuung, Pflegeleistungen und Notrufsysteme.
Abgrenzung – Haushaltsnahe und Handwerkliche Dienstleistungen
Handwerkliche und haushaltsnahe Leistungen sind nicht leicht voneinander abzugrenzen. Oft werden sie aus Unkenntnis oder um bestimmte Grenzen nicht zu überschreiten, gewollt oder ungewollt als das eine oder das andere deklariert. Generell lässt sich sagen, dass handwerkliche Dienstleistungen professionelles Wissen und Können erfordern, in der Regel von Personen, die in handwerklichen Berufen ausgebildet sind. Haushaltsnahe Dienste erfordern keine professionellen Vorkenntnisse.
Ein anschauliches Beispiel hierfür sind Malerarbeiten. Diese können zwar auch von einem Laien ausgeführt werden, werden aber ohne fachliche und erprobte Vorkenntnisse wahrscheinlich nicht zufriedenstellend ausgeführt. Das Streichen einer Wand o.ä. ist daher per definitionem eine handwerkliche Leistung.
Die steuerliche Perspektive
Haushaltsnahe Dienste und Handwerkerleistungen können vom Auftraggeber steuerlich geltend gemacht werden. Die Höchstwerte und der Prozentsatz der steuerlichen Absetzbarkeit sind klar abgegrenzt und unterschiedlich hoch.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Leistung werden nur von bewohnenden Personen getätigt und somit abgesetzt. Sie können in höhe von 20% der Gesamtkosten und maximal 4.000€ von der Steuer abgesetzt werden.
Handwerkliche Dienstleistungen
Für Privatpersonen, d.h. Mieter oder Selbstnutzer, gilt: Handwerkerkosten können bis zu 20% der Gesamtkosten und maximal 6.000 € abgesetzt werden. Die Steuerermäßigung beträgt maximal 1.200 €.
Vermieter hingegen können die Handwerkerkosten in voller Höhe von der Steuer absetzen und erhalten somit eine Steuerermäßigung auf die gesamten Kosten. Wenn Sie als Vermieter also handwerkliche Arbeiten ausführen lassen, können Sie davon erheblich profitieren.
Vermieter- und Verwalterperspektive
Mit haushaltsnahen Leistungen haben Sie als Vermieter oder Verwalter in der Regel nichts zu tun.. Umso mehr mit den Handwerkerleistungen und -kosten.
Anders verhält es sich bei Handwerkerleistungen, die, wie bereits erwähnt, häufig vom Vermieter in Auftrag gegeben und bezahlt werden, da dieser sie in voller Höhe von der Steuer absetzen kann. Daher kann es für Sie als Vermieter sehr vorteilhaft sein, einen Teil der Handwerkerarbeiten in Ihrer vermieteten Wohnung durchführen zu lassen.
Es ist sinnvoll, sich um ein gut organisiertes Facility Management zu kümmern, um die Organisation der handwerklichen Aufgaben zu vereinfachen.
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