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Wohnungsgeberbestätigung – Inhalt und Definition

Wenn in die von Ihnen verwaltete Wohnung ein: e neue: r Mieter: in oder mehrere neue Mietende Personen einziehen, müssen Sie dieser eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Was es damit auf sich hat und wie es geht, erfahren Sie im Folgenden.

Wer ist ein Wohnungsgeber?

 
Ein Wohnungsgeber ist die Person, welche einer anderen eine Wohnung zur Nutzung „übergibt“. Dies kann ein Vermieter, ein Makler oder auch ein Hausverwalter sein, je nachdem wer die Wohnung verwaltet. Ein Sonderfall ist eine Mietsituation mit Haupt- und Untermieter(n), hier ist der Wohnungsgeber der untermietenden Person(en) der Hauptmieter der jeweiligen Wohnung. Sollten Sie in Ihrer Eigentumswohnung kaufen, sind Sie Ihr eigener Wohnungsgeber.

Rechte und Pflichten eines Wohnungsgebers – bezogen auf die Wohnungsgeberbestätigung

Der Wohnungsgeber hat die Pflicht gegenüber der Meldebehörde zu melden, wer in der Wohnung wohnt bzw. gewohnt hat außerdem ist die Erstellung der Wohnungsgeberbestätigung verpflichtend.
Allerdings hat der Wohnungsgeber auch das Recht bei der Meldebehörde in Erfahrung zu bringen, ob sich die meldepflichtige Person tatsächlich an- oder abgemeldet hat.
Wie bereits erwähnt ist der Wohnungsgeber immer gleich der Person, die das Objekt verwaltet. Also fallen in die Pflichten des Wohnungsgebers alle Aufgaben, welche mit der Verwaltung der Wohnung zu tun haben. Zum Beispiel also der Besuch der Eigentümerversammlung und die Buchhaltung (bspw. über Win-CASA).

Was genau ist nun eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung sinngleich Vermieterbescheinigung ist eine von dem Wohnungsgeber ausgestellte Bescheinigung die „beweist“, dass der Mieter tatsächlich in der besagten Wohnung eingezogen ist.
 
Sie kann in gedruckter, schriftlicher Form an den Mieter weitergegeben werden oder elektronisch direkt an die Meldebehörde übermittelt werden. In diesem Fall wird dem Mieter eine Kennung zugeordnet, welche dann bei beispielsweise der Ummeldung genannt werden muss.

Aufbau und Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung hat keine vorgegebene From, das heißt, der Aufbau ist nicht gesetzlich vorgegeben.
Auch wenn die Wohnungsgeberbestätigung keinen verpflichtenden Aufbau hat, müssen Anschrift der Mietwohnung und der vermieteten Wohnung, der Name der meldepflichtigen Person oder Personen, das Datum der Ein- und Auszugs und eine handschriftliche Unterschrift des Wohnungsgebers.
 
Sollten Sie aber eine Orientierung beim Ausstellen einer Wohnungsgeberbestätigung wünschen, kann an vielen Stellen eine beispielhafte Vorlage heruntergeladen und dann ganz einfach von Ihnen ausgefüllt werden.

Fristen und weiter Pflichten

Eine weitere Pflicht des Wohnungsgebers ist es die Wohnunsggeberbestätigung ordnungsgemäßig zu erstellen. Sollte die Wohnungsgeberbestätigung nicht vollständig oder zu spät ausgestellt worden sein, können den Wohnungsgeber hohe Strafen erwarten.

Eine weitere Pflicht bzw. Frist bezieht sich auf den Mieter, dieser ist verpflichtet sich spätestens 2 Wochen nach Einzug umzumelden. Bei sehr überlasteten Meldebüros reicht es aus sich innerhalb dieser 2 Wochen eine Termin gegeben zu haben.

Ein Kommentar

  1. Annika Schmidt

    Ich möchte bald eine Immobilie kaufen. Ich wusste nicht, dass ich dann mein eigener Wohnungsgeber bin. Ich werde mir dann also auch selber eine Wohnungsgeberbestätigung für das Bürgerbüro ausstellen.

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