Wenn es eine Differenz zwischen den einzelnen Wasserzählern und dem Hauptzähler in einem Mietshaus gibt, wird diese „Schwundwasser“ genannt. Doch wie wird in diesem Fall abgerechnet und wer bezahlt?
Wie wird die Abrechnung beeinflusst?
Wird Wasser in einem Mietshaus verbrauchsabhängig abgerechnet und zeigt der Hauptwasserzähler des Hauses einen deutlich höheren Verbrauch an, als die Summe der Wohnungswasserzähler, müssen Mieter nur die in ihrer Wohnung gemessenen Verbrauchsmengen bezahlen. Der Vermieter darf dann die Differenz nicht anteilig auf die Mieter umlegen (LG Braunschweig 6 S 163/89), wenn diese höher ist als 20% der Messdifferenz.
Bei Verbrauchsabhängigen Wasserabrechnungen zeigt der Hauptwasserzähler häufig einen größeren Verbrauch an, als alle Wohnungswasserzähler im Haus zusammen. Für die Nebenkostenabrechnung, das heißt die Abrechnung der Wasserkosten, gilt dann grundsätzlich das Messergebnis des Hauptwasserzählers. Die Differenz zwischen Hauptwasserzähler und Wohnungswasserzählern wird dann anteilig nach dem Verhältnis der Anzeigewerte der Wohnungswasserzähler auf die Mieter verteilt.
Dieses Verfahren darf nach der Entscheidung des Landgerichts Braunschweig aber nur bis zu einer bestimmten Toleranzgrenze angewandt werden. Ausgehend von Messtoleranzen der eichpflichtigen Wasserzähler akzeptierten die Richter eine Messdifferenz bis zu 20 Prozent.
Überschreitet die vom Hauptwasserzähler gemessene Verbrauchsmenge aber die Summe der durch die Wohnungswasserzähler angezeigten Verbrauchsmengen um mehr als 20 Prozent, muss der Vermieter diese Differenz bezahlen. Die Abrechnung der Wasserkosten erfolgt anhand des Ergebnisses der Wohnungswasserzähler, in derartigen Fällen spricht der Beweis des ersten Anscheines dafür, dass unerklärliche hohe Wasserverluste im System auftreten, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters Fallen.
Beispiel für Schwundwasser Abrechnung
Haben die Mietvertragsparteien in ihrem Mietvertrag keinen anderen Verteilungsmaßstab für den Schwund des Wasserverbrauches bis zu 20 Prozent (z. B. nach Fläche) vereinbart, ist es allein zutreffend und richtig dass diese Differenzverbräuche (bis zu 20%) nicht nach Anzahl der Wohnungen oder dem Flächenmaß umgelegt werden, sondern „entsprechend dem Verhältnis der bei den Wohnungswasserzählern angezeigten Verbrauchsmenge zum Gesamtverbrauch“ (§556a Abs. 19 Satz 2 BGB).
Dieser und nur dieser Verteilungsmaßstab ist damit auch auf den Schwund bei dem Abrechnungsposten „Be- und Entwässerung“ anzuwenden.
Die Umlage dieses Postens auf die Mieterin Müller hat das Verhältnis der auf dem Wohnungswasserzähler angezeigten Verbrauchsmenge zur Summe der auf allen Wohnungswasserzählern des Hauses angezeigten Verbrauchsmengen als Verteilerschlüssel zu wählen. Um dies zu gewährleisten wird nach folgendem Muster gerechnet (Beispielwerte):
1. Errechnung der Menge des Schwundes für die gesamte Liegenschaft: 1750 cbm – 1644 cbm = 106 cbm. („Gesamtanteil in der BK-Abr.“)
2. Verteilungsmaßstab für den Mieter Müller: Kaltwasserzähler („Verteilt nach in der BK-Abr.“)
3. Errechnung der Menge des Schwundes, welcher auf den Mieter entfällt: 106 cbm x 31,1 cbm : 1644,38 cbm = 2,00 cbm („Ihr Anteil in der BK-Abr.“)
4. Errechnung des Betrages, welcher von dem Gesamtbetrag der Kosten für Be – und Entwässerung auf den Schwund entfällt: 7798,19 € – (1644,38 cbm x 7798,19 € : 1750 cbm = 7327,54 €) = 470,65 € („Gesamtanteil in der BK-Abr.“)
5. Errechnung des Betrages der Gesamtkosten für Be- und Entwässerung, welcher auf einen cbm anfällt: 7798,19€ – 1750 cbm = 4,45 €
6. Errechnung des Betrages, welcher von den Kosten des Schwundes für die gesamte Liegenschaft auf den Mieter Müller entfällt: 4,45 € x 2,00 cbm = 8,90 €.
Vorgehensweise in Win-CASA
Da aus der vorherstehenden Berechnung die Differenz nun bekannt ist und der Preis pro Kubikmeter Wasser ausgerechnet wurde, kann man folgendermaßen vorgehen:
Unter Verwaltung à Objekte und Wohnungen à Register Konten wird ein neues Ausgabekonto im Bereich „Betriebsausgaben“ angelegt. Während Konto-Nr. sowie Bezeichnung frei gewählt werden können, sollte der Umlageschlüssel der gleiche sein, der auch dem Kaltwasserkonto zugeordnet ist.
Da Sie nun die Differenz x Preis pro cbm ausrechnen können (in diesem Beispiel also: 106 cbm x 4,45€ pro cbm = 471,70 €), wird dieser Betrag nun von Ihrem eigentlichen Wasserkonto auf das neu angelegte Konto umgebucht.
Gehen Sie also unter Buchhaltung à Buchen à Stellen Sie (falls nicht standardmäßig hinterlegt) mit der Taste „F6“ auf die Doppelte Buchführung um und setzen Sie das Konto Schwundwasser ins Soll (S) sowie das Konto Kaltwasser ins Haben (H).
Am Ende des Buchungsvorganges, sollte der Betrag von 471,70€ im Kaltwasserkonto als Minus, im Schwundwasser-Konto als plus eingehen.
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