Häufig wird im Bezug auf die Rücklagen in der WEG die „Sonderzuführung bzw. unplanmäßige Zuführung“ gegenüber dem Wirtschaftsplan angesprochen.
Das wäre z.B. der Fall, wenn mehr in die Rücklagen einbezahlt werden soll, als im Wirtschaftsplan ursprünglich geplant wurde.
Beispiel 1: Die Eigentümer einer WEG beschließen eine Sonderumlage, diese Einnahmen (oder einen Teil davon) möchten Sie aber vorerst der Rücklage zuführen.
Beispiel 2: Die WEG nimmt aufgrund vermieteter Stellplätze zusätzliches Geld ein, das der Rücklage zugeführt werden soll.
Dies trifft auch für eine „Sonderentnahme, bzw. unplanmäßige Entnahme“ zu.
In den früheren Versionen von Win-CASA konnte dieser Vorgang nicht über den Rücklagen-Assistenten gebucht werden, sondern musste im Bereich der Abrechnung unter den „frei definierbaren“ Feldern eingegeben werden.
Dies ist nun mit der Version Win-CASA 2020 anders.
Zuerst ist es erforderlich in den Konten entsprechende Sachkonten anzulegen.
Gehen Sie bitte hierzu über das Register Verwaltung – Unterregister Konten – Schalter Rücklagen WEG. Bei „Sonderzuführung“ und „Sonderentnahme“ können Sie rechts über den Lupen-Schalter
den Kontenrahmen öffnen und jeweils ein neues „nicht umlagefähiges“ Konto anlegen, anschließend auswählen und speichern.
Bei der Sonderzuführung muss es sich um ein Ausgabekonto handeln, bei der Sonderentnahme um ein Einnahmekonto.
Wenn Sie aber den jeweiligen Lupen-Schalter betätigen, gelangen Sie gleich in die richtige Kontenklasse.
Gebucht wird anschließend über das Register Buchhaltung – Schalter Buchen – Schalter Rücklagen.
Im nächsten Fenster können Sie nun oben rechts „Sonderzuführung“, bzw. „Sonderentnahme“ auswählen.
Die Buchung wird dadurch auf der WEG-Abrechnung unter 2. Entwicklung der Erhaltungsrücklagen und auch in der Einzel-Rücklagenabrechnung dargestellt.
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